Auch wenn es oft ganz anders dargestellt wird: der Weg zum Real-Time-CGM (rTCGM) ist mit einigen Stolpersteinen versehen. Und nach wie vor bin ich der Ansicht, dass nicht jeder von einem rTCGM-System profitiert. Dennoch möchte ich die technischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre auf keinen Fall missen und unterstütze jeden Antrag!
Seit Jahresanfang bin ich mittendrin und versuche euch mal die möglichen Abläufe graphisch näher zu bringen. Mein erstelltes Flowchart bezieht sich auf das Ablaufverfahren für die Beantragung in Bayern. Das es in anderen Bundesländern teilweise einfacher oder auch anders ist, soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.
Momentan darf ich etliche Patienten mit rTCGM betreuen und Sie durch den „Beantragungsdschungel“ und die Zeit danach lotsen.
Zu Beginn steht erst mal die eindeutige Indikation, warum ihr dringend eine Unterstützung mittels rTCGM braucht. Die Gründe können unterschiedlich sein, sollten aber individuell formuliert werden. Eurer Diabetesteam ist der erste Ansprechpartner, wenn es um die Auswahl des besten Systems für euch geht. Der Diadoc muss ein qualifizierter Arzt (im besten Fall Diabetologe) sein und bei euch muss ein Diabetes mellitus und eine intensivierte Therapie vorliegen. Des Weiteren muss unter den aktuellen Therapiebedingungen das vereinbarte Therapieziel nicht erreicht worden sein. Die Lebensumstände müssen bei der Beurteilung ebenfalls mitberücksichtigt werden (Punkt 1)*.
Weiter geht’s! Nach dem bei Punkt 2 und 3 alle Unterlagen beisammen sind, sollte vorerst nur das Rezept bei eurer Krankenkasse abgegeben werden. Darauf ist das Herstellermodell gelistet, eine Diagnose und die Begründung z.B. Nichterreichung des Therapieziels. Lasst euch den Eingang bitte schriftlich bestätigen! Danach sendet die Krankenkasse an den Hersteller eine Anfrage und der sendet einen Kostenvoranschlag zurück (Punkt 4,5 und 6). Übrigens gilt bundeseinheitlich: die Erprobungsphase sollte ca. 6 Monate betragen, Ausnahme macht da nur die Barmer GEK, die 1 Jahr Probe vorgibt. Dann schreibt euch die Krankenkasse a) entweder eine Zusage oder b) wie in den meisten Fällen eine Ablehnung mit der Begründung: eine Weiterleitung des Rezeptes an den MDK ist erfolgt und es fehlen Unterlagen zur Beurteilung. Hier keine Panik! Die Unterlagen können an den MDK nachgereicht werden – den gesonderten Umschlag dazu gibt’s von der jeweiligen Krankenkasse (Punkt 7).
Am besten zum Diadoc und dort alle Unterlagen (Diabetesdoku von 3 Monaten) zusammenfügen, damit nichts verloren geht und der Gutachter wirklich alle Fakten sichten kann (Punkt 8). Das muss auch laut des Datenschutzgesetzes so passieren. Medizinische Unterlagen dürfen nur von Ärzten und nicht von den Krankenkassen eingesehen werden. Danach gibt der MDK innerhalb der gesetzlichen Fristen seine Beurteilung an die Krankenkasse weiter (Punkt 10). Diese erteilt dann eine Genehmigung oder Ablehnung. Im besten Fall wird dann der Hersteller informiert und das rTCGM-Gerät wird entweder durch einen Aussendienstmitarbeiter der Firma eingewiesen oder von eurem Diabetesteam ( Punkt 11+12).
Der Aussendienst darf aber nur eine rein technische Einweisung vornehmen und keine therapierelevanten Empfehlungen geben! Alarmeinstellungen sollten in der Patientenakte gespeichert werden, ebenso wie das zu erreichende Therapieziel unter rTCGM. Auch das Thema Datenauswertung sollte eingehend besprochen werden (Punkt 13+14). Innerhalb der Erprobung kommt es dann zu vielen Beratungen, Verbesserungen der Alarmeinstellung sowie allgemeinen Erfahrungsaustausch. Nach Ablauf der Erprobung gibt es dann eine abschließende Bewertung des Diadocs (Punkt 15). Und dann heisst es wieder warten…
*Wir nehmen mittlerweile erst einmal 3- Monate Dokumentation von den Patienten unter die Lupe, da mittlerweile fast jede Krankenkasse die Anträge an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterleitet. Das liegt zum Einen daran das eurer Sachbearbeiter meist keine diabetologischen Fachkenntnisse hat und zum Anderen daran, dass es sich um ein sehr teures Hilfsmittel handelt.