Antrag auf Integrationshelfer in der Schule
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Hintergrund: Ganztagsschule mit mehrfacher Entgleisung. Es geht um die überschaubare Zeit eines halben Jahres damit das Kind geschult wird im Schulbereich
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Das läuft Formlos, also kein richtiger Vordruck, was aber wichtig ist, §53/54 das braucht unbedingt, denn das ist die Grundlage der ganzen Aktion.
Hier ein super Beschreibung aber frage aber zuerst die Schule ob die das nicht machen weil schon gemacht. Wenn Schule nicht Helfen kann, schau mal bei den Vereinen wo die Integrationshelfer angestellt sind, ob die nicht Helfen, die wollen ja auch ihre Leute Los werden ;o).
drive.google.com/file/d/0B214Fu6dVkn0MGh...SHc/view?usp=sharing
Noch so als Tipp, wenn interessiert.
Verlang nicht zu viel, wie 1zu1 bedreuung, ist eher schwer zu bekommen und selten, da ja nur DM und kein Schwerst Pflegefall und bei Anträge nicht zu sehr Medizinisch werden wie Katheter wechseln und co, es geht um Integration nicht Krankenpflege sonst wird das gleich abgelehnt.
Cheffchen
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Wir waren letzte Woche bei der Anmeldung und die Rektorin war total nett, sie meinte die hatten vor Jahren mal ein Mädchen mit Diabetes und da kam jemand vom Caritas.
Sie meinte aber ich soll mich selbst um alles kümmern.
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die Rektorin meint aber nicht Pflegedienst? das ist ja was anderes und wird in den meisten Bundesländer so wie so neben einen Schulhelfer gebraucht.
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hier noch mal meine Antwort aus einem aderen Beitrag.
.......... Per Gesetz steht euch diese Leistung zu, steht auch in der Eingliederungsverordnung , kurz EDV. Nur leider ist der entsprechende Passus sehr gut versteckt. Was ich dir sagen kann wir haben die Integrationsleistung. Bei allen Eltern die ich unterstützt habe, oder sogar die formalen Anträge, Widersprüche, letztlich die Klage vom Sozialgericht eingereicht habe haben das Verfahren gewonnen. Dazu brauchst du keinen Anwalt, und das ganze geht im Eilverfahren.
Gerade erst vor zwei Wochen hat ein achtjähriges Kind zweite Klasse vor dem Sozialgericht Recht bekommen. ( hab ich alles für die Eltern gemacht)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da natürlich der Landkreis Widerspruch eingelegt hat.
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SuSanne36 schrieb: Was ich dir sagen kann wir haben die Integrationsleistung.
Gerade erst vor zwei Wochen hat ein achtjähriges Kind zweite Klasse vor dem Sozialgericht Recht bekommen. ( hab ich alles für die Eltern gemacht)
Hallo,
wie lange habt ihr selbst die Integrationsleistung bewilligt bekommen? Ist diese Integrationsleistung eine Schulbegleitung, also 1:1 Betreuung?
Das achtjährige Kind, das gerade Recht bekommen hat, wird dann auch eine Schulbegleitung bekommen? Ist diese zeitlich begrenzt, also erneute Prüfung nach einer gewissen Zeit?
Danke.
Gruß, Kirsten
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1:1 Betreuung ist es nur in Bezug auf den Diabetes. Pädagogische Arbeit und sonst dergleichen wird nicht geleistet.
Ist aber auch richtig und wäre auch von mir als Mutter nicht gewünscht.
Die Integrationskraft begleitet das Kind während der Schule und Hortalltages, hält sich aber im Hintergrund. Das Kind hat also keinen Schatten dabei. In der Klasse wird die Integrationskraft meist hinten sitzen und hat das Kind im Auge.
Unter, Überzucker werden behandelt.
Fazit und noch mal ganz deutlich: das Kind hat keinen Schatten dabei, hat aber die Möglichkeit, wie alle andern Kinder auch sich auf seine Schule zu konzentrieren. Es ist aber auch hier das erklärte Ziel, die Kinder zur Selbstständigkeit anzuleiten. Dies kann aber auch nach meiner Meinung nicht von jedem Kind im gleichen Maße erwartet und gefordert. Die Integrationsleistung ist auch für die Eltern eine individuelle Entscheidung, nicht jedes Kind braucht dieser Leistung und nicht in jeder Schule oder Kindertagesstätte ist dies nötig. Wenn man motivierte Lehrer oder Erzieher hat und man als Eltern ein gutes Gefühl hat und weiß dass das Kind gut aufgehoben ist.
Ich muss denjenigen voll und ganz vertrauen können, der die Insulinpumpe meines Kindes bedient, denn was bei einer Überdosierung passieren kann, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht zu erklären.
Gruß Susanne
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SuSanne36 schrieb: Ich muss denjenigen voll und ganz vertrauen können, der die Insulinpumpe meines Kindes bedient, denn was bei einer Überdosierung passieren kann, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht zu erklären.
Gruß Susanne
Hallo SuSanne,
danke für die Antwort.
Bedient die Integrationskraft die Insulinpumpe deines Kindes?
Misst sie den Blutzucker?
Ist sie medizinisch geschult? (Ich weiß das es nicht notwendig ist, würde mich aber mal einfach interessieren).
Grüße, Kirsten
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Und es wird auch nicht irgend jemand auf die Kinder losgelassen der sich nicht mit der Materie auskennt .
Ich werde dazu später noch etwas ausführlicher, auch zur Beantragung und zur Person des Integrationshelfer zum medizinischen Hintergrund etwas schreiben .
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