Bundesrat rückt Therapieaufwand bei der Einstufung des Behindertengrads in den Mittelpunkt
Der Bundesrat hat die Voraussetzungen geändert, unter denen Diabetiker in Zukunft einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Nach der Neuregelung ist nun der Behandlungsaufwand für die Bewilligung ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis.
„Für Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder eine Insulinpumpe tragen, kann die neue Regelung eine großer Verbesserung bringen“, begrüßt Dr. Jürgen Hoß aus dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) die Bundesratsentscheidung.