Führerschein
sportskanone123
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16 Mai 2024 08:01 #127670
von sportskanone123
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sportskanone123 antwortete auf Führerschein
Dann meint ihr muss man bei „körperlicher Mangel“ nicht unbedingt Diabetes eintragen? 🤔
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Leloo
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16 Mai 2024 11:28 #127671
von Leloo
Leloo antwortete auf Führerschein
Für mich ist Diabetes kein körpelicher Mangel, da geht es doch eher um körperliche Behinderungen oder Beeinträchtigungen, oder nicht?
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Cheffchen
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16 Mai 2024 12:15 #127672
von Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Cheffchen antwortete auf Führerschein
Diabetes ist natürlich eine Körperliche Behinderung, schon einfach nach der Definition SGB.
Nur dürfen Gesundheitsfragen nicht so ins blaue, so allgemein sein.
Der Fahrschule interessiert das eh nicht, da geht es eher darum, dass die Fahrschule sich selber versucht abzusichern, also könntest auch mit ja oder nein Antworten, das hätte ja keine Auswirkungen auf den Führerschein selber.
Nur dürfen Gesundheitsfragen nicht so ins blaue, so allgemein sein.
Der Fahrschule interessiert das eh nicht, da geht es eher darum, dass die Fahrschule sich selber versucht abzusichern, also könntest auch mit ja oder nein Antworten, das hätte ja keine Auswirkungen auf den Führerschein selber.
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sonne72
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16 Mai 2024 16:04 #127673
von sonne72
sonne72 antwortete auf Führerschein
Das sind 2 Themen.
Fahrschule sollte informiert werden, damit Fahrlehrer bBescheid wissen, eingreifen können und ggf. auch vor Fahrtantritt mal auf Blutzuckerprüfung hinweisen können.
Amt. Wird konkret nachgefragt, muss auch wahrheitsgemäß Auskunft erteilt werden. Hier geht es um eine Chronische Erkrankung welche sich auf die Fahrtauglichkeit auswirken kann. Anders als früher bekomme ich meist die Rückmeldung, dass lediglich ein Attest des behandelnden Arzetes zum Nachweis angefordert wird.
Halte ich für ganz hilfreich:
www.dz-lh.de/diabetes-und-fuehrerschein.html
Fahrschule sollte informiert werden, damit Fahrlehrer bBescheid wissen, eingreifen können und ggf. auch vor Fahrtantritt mal auf Blutzuckerprüfung hinweisen können.
Amt. Wird konkret nachgefragt, muss auch wahrheitsgemäß Auskunft erteilt werden. Hier geht es um eine Chronische Erkrankung welche sich auf die Fahrtauglichkeit auswirken kann. Anders als früher bekomme ich meist die Rückmeldung, dass lediglich ein Attest des behandelnden Arzetes zum Nachweis angefordert wird.
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supiloopi
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18 Mai 2024 22:18 #127683
von supiloopi
supiloopi antwortete auf Führerschein
Wir haben das Thema auch gerade durch, und uns etwas mit den Hintergründen beschäftigt. Falls das interessiert: Sehr gute Infos dazu erhält man mit der Suche nach Rechtsanwalt Oliver Ebert, der ist auf Diabetes spezialisiert und hat mehrere Artikel mit rechtlicher Einschätzung dazu verfasst, die sehr lesenswert sind, z.B. hier:
www.diabetes-online.de/a/nachgerfagt-rec...ja-oder-nein-1962908
Was wir insgesamt gelernt haben:
So gut wir im Schwarzsehen sind so schlecht sind wir im Hellsehen, daher wird das vermutlich so nicht passieren, aber Du hast nach unserer Meinung gefragt Wie oben geschrieben gibt es aber wohl auch keine Probleme, wenn der Diabetes angegeben wird.
So, nun aber viel Erfolg und Spaß in der Fahrschule!
Was wir insgesamt gelernt haben:
- Die Führerscheinstellen gehen unterschiedlich damit um: Die einen fragen überhaupt nicht (wie unser Nachbarlandkreis 😳), andere bitten um offen freiwilige Beantwortung, wieder andere drohen mit Strafen, lassen aber durchblicken, dass die Beantwortung nicht verpflichtend ist (unser Fall), und dann wollen manche das verpflichtend wissen (was aber wohl nicht erlaubt ist: www.buergerbeauftragter-thueringen.de/au...man-darauf-antworten )
- Wenn man die Antwort nicht verweigern kann, sollte man unbedingt korrekt antworten.
- das ist auch kein Problem, denn in der Regel gibt es damit auch kein Problem, insbesondere wenn man gleich ein Attest des Diabetologen beilegt
- Die gefürchteten teuren Gutachten kommen aus anderer Ecke: Wenn die Zulassungsstelle irgendwann Kenntnis eines Verdachts erhält, dass ein Führerscheininhaber nicht fahrtauglich ist, ist sie rechtlich gezwungen dem nachzugehen. Sogar bei anonymen Anschuldigungen. Das kann aber auch ein Unfall sein, wo Diabetes zur Sprache kam, auch eine Polizeikontrolle, in der ein kundiger Polizist Diabetesutensilien im Auto sieht, ein missgünstiger Nachbar, etc. Dann wird sie ein Gutachten anfordern, dass von einem fachkundigen Sachverständigen erstellt werden muss wie dem hier, und das kostet tatsächlich schnell 1.500 EUR! www.dz-lh.de/diabetes-und-fuehrerschein.html
So gut wir im Schwarzsehen sind so schlecht sind wir im Hellsehen, daher wird das vermutlich so nicht passieren, aber Du hast nach unserer Meinung gefragt Wie oben geschrieben gibt es aber wohl auch keine Probleme, wenn der Diabetes angegeben wird.
So, nun aber viel Erfolg und Spaß in der Fahrschule!
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KLAUS1957
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19 Mai 2024 18:35 #127685
von KLAUS1957
KLAUS1957 antwortete auf Führerschein
Es ist eine körperlichen Beeinträchtigung.
Bei der Führerscheinanmeldung wird nach dem Vorhandensein eines Diabetes gefragt. Zur Anmeldung benötigen sie eine ärztliche Bescheinigung, daß Ihre Fahreignung durch den Diabetes nicht eingeschränkt ist.
Bei der Führerscheinanmeldung wird nach dem Vorhandensein eines Diabetes gefragt. Zur Anmeldung benötigen sie eine ärztliche Bescheinigung, daß Ihre Fahreignung durch den Diabetes nicht eingeschränkt ist.
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Cheffchen
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20 Mai 2024 16:55 #127689
von Cheffchen
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Cheffchen antwortete auf Führerschein
@KLAUS1957, das kommt auf die Anmeldung an, ob das gefragt wird, das ist nicht in allen so, deswegen ist das generelle da falsch.
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MaMü
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23 Mai 2024 09:03 #127708
von MaMü
MaMü antwortete auf Führerschein
Ich kann nur von unseren Erfahrungen berichten und weiß nicht, wie es anderswo gehandhabt wird. Unsere Tochter hat den B-Führerschein mit 17 gemacht und wir haben sowohl bei der Fahrschule als auch bei der Führerscheinstelle (Stadtverwaltung) den Diabetes angegeben und ein ärztliches Attest vorgelegt. Mit 19 hat unsere Tochter dann den C1-Führerschein gemacht, da sie beim Rettungsdienst arbeitet. Da musste sie dann zusätzlich zum Attest vom Diabetologen eine Bescheinigung vom Arbeitsmediziner vorlegen, in der stand, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Führen eines LKW (in ihrem Fall Rettungswagen) bestehen. Das war unkompliziert und wir hätten kein gutes Gefühl dabei gehabt, den Diabetes zu verschweigen.
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